HU und AU

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert. Sie vereinbaren einfach einen Termin mit uns und und wir übernehmen dann alles Weitere.

Sollten nötige Reparaturen anstehen, so können wir diese auch gleich in unserer Werkstatt durchführen lassen. Auf Wunsch führen wir auch einen Vorabcheck durch und beraten Sie gern über Risiken.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR HAUPTUNTERSUCHUNG

Von wem wird die Untersuchung durchgeführt?
Die Hauptuntersuchung wird nur von autorisierte Prüforganisationen, wie etwa der TÜV oder Dekra abgenommen. Hierbei kommt ein zugelassener Kfz-Sachverständiger zu uns vor Ort und führt die HU durch.

Wann muss die Hauptuntersuchung erfolgen?
Die nächste Hauptuntersuchung können Sie auf dem Heck-Nummernschild Ihres Fahrzeugs ablesen. Die Zahl in der Mitte der Plakette bezeichnet das Jahr, die Ziffer im oberen Teil der Plakette gibt den Monat an. Zusätzlich steht der fällige Termin auch in Ihrem Fahrzeugschein. Bei einem Neuwagen erfolgt die erste HU nach drei Jahren ansonsten alle zwei Jahre. Bei Gewerbefahrzeugen gelten jedoch gesonderte Regelungen.

Welche Strafe droht bei einer abgelaufenen HU?
Wenn Sie die HU nicht rechtzeitig durchführen, so drohen dem Fahrzeughalter je nach Überziehzeit folgende Bußgelder
Zwei bis vier Monate überzogen: 15 Euro
Fünf bis acht Monate überzogen: 25 Euro
Mehr als acht Monate überzogen: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg