TMAX
TMAX ist schneller, komfortabler und dynamischer als je zuvor. TMAX-Fahrer werden das sportlichere Fahrgefühl und die kraftvollere Beschleunigung des neuen 560 ccm-Motors lieben. Wer noch nie einen TMAX gefahren hat, sollte unbedingt einmal eine Probefahrt vereinbaren. Schnell wird dann klar, warum er das beliebteste Modell in Europas ist.
Fahrzeugpreis
ab 12.399,- €
inkl. Nebenkosten
Bildquelle: www.yamaha-motor.eu
Auf einen Blick
- Kraftvoller EURO5-konformer 560 ccm-Motor
- Dynamischeres und aggressiveres Verkleidungsdesign
- Fahrer und Beifahrer gelangen noch besser mit den Füßen auf den Boden.
- Integrierte LED-Blinker vorn
- Leichter Aluminiumrahmen – verwindungsfest und gut ausbalanciert
- Traktionskontrolle und D-MODE
- Großzügig bemessener Stauraum
- Smart Key schlüssellose Bedienung
- TFT-Cockpit
- Motorrad-ähnliche Federelemente
- Abschließbarer Hauptständer
Designe dein Traum-Motorrad!
Hier kannst Du mit ein paar Klicks dein perfektes Yamaha Bike entwerfen – in 3D inklusive 360°-Ansicht: Einfach ein beliebiges Modell auswählen, die gewünschten Komponenten hinzufügen und mitfiebern, wenn dein persönliches Traum-Motorrad zum Leben erwacht!
Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet, mit Ausnahme des Wertes für den Stromverbrauch. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.