X-Max 125 TechMax
Mit seinem leistungsstarken und im Verbrauch günstigen 125 ccm 4-Takt Motor bietet der XMAX 125 Tech MAX eine ausgesprochene Leistungsfähigkeit bei geringen Unterhaltskosten. Die motorradspezifische Telegabel ist auf Komfort ausgelegt, ebenso die spezielle Doppelsitzbank. Die Leder-Applikation im Bereich des Fahrers sorgt für ansprechendes Ambiente.
Fahrzeugpreis
ab 5.649,- €
inkl. Nebenkosten
Bildquelle: www.yamaha-motor.eu
Auf einen Blick
- Leistungsstarker, kraftstoffsparender EURO5 Blue Core-Motor
- Neues VVA-System (Variable Valve Actuation) für stärkere Beschleunigung
- Telegabel wie bei einem Motorrad
- Lenker und Windschild in zwei Positionen per Werkzeug einstellbar
- Stilvolle Instrumente mit großem LCD-Display in der Mitte
- 12-V-Steckdose im vorderen linken Staufach
- Spezieller Doppelsitz und Leder Innenpolsterungen
- Aluminium Fußstützen, verchromter Tachoring und noch vieles mehr
- LED Doppelscheinwerfer & LED Rücklicht aus Rauchglass
- Schlüssellose Zündung und Traktionskontrolle TCS (Traction Control System)
- Großräumiges beleuchtetes Gepäckfach für zwei Vollvisierhelme
- Sportliches MAX-Design mit exklusiven Tech MAX-Funktionen
Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet, mit Ausnahme des Wertes für den Stromverbrauch. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.